AGB


Allgemeine Bedingungen der Firma Niafil AG Vertriebspartner von swissclamp Verbindungstechnik für Verkauf und Lieferung

Geltungsbereich

Konkurrierende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, die mit unseren Bedingungen in Widerspruch stehen, sind unwirksam, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprechen. Auch in der Bewirkung der Leistung durch uns liegt keine stillschweigende Anerkennung abweichender Bedingungen. Im Zweifel gilt spätestens die Annahme der von uns gelieferten Erzeugnisse als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer in seine Bedingungen das Wirksamwerden abweichender Bedingungen ausschliesst.

Die Allgemeinen Bedingungen gelten auch für alle Folgegeschäfte.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingung gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

Mit dem Absenden einer Bestellung über den Webshop, telefonisch oder per E-Mail der swissclamp Seite (Niafil AG) erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne persönlich am Telefon bei der Wahl Ihrer Produkte.

Vertragspartner

swissclamp Verbindungstechnik (Niafil AG), Talstrasse 5, 8219 Trasadingen

Verkaufskonditionen, Verkaufsbedingungen/Gültigkeit

Diese Verkaufsbedingungen sind ab sofort gültig und ersetzen unsere bisherigen Bestimmungen. Preisänderungen aufgrund veränderter Marktsituationen bleiben vorbehalten.

Bestellungen

a) Die an uns übergebenen Bestellungen sind für den Besteller verbindlich und werden durch Absendung unserer schriftl. Auftragsbestätigung oder Faktura nur in dem darin enthaltenen Umfang für uns rechtsgültig.

b) Höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Zollabwicklung, Transportsperren u. dgl. entbinden uns vom Vertrag.

Preise

Die aufgeführten Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zzgl. Versand. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 8.1% ist erst bei Abschluss der Transaktion im Warenkorb inbegriffen. Die aufgeführten Preise sind Endkunden-Preise.

Unsere Angebote sind ab Ausstellungsdatum 7 Tage gültig. Wir behalten uns Zwischenverkauf und Preisänderungen vor. Ausserordentliche Material- und Rohstoffpreiserhöhungen werden weiter verrechnet.

Für Unternehmen und Wiederverkäufer sehen wir besondere Geschäftskonditionen vor. Sollten Sie uns ein Kaufangebot über nicht übliche Mengen machen, erhalten Sie von uns zunächst ein Angebot über den Kauf der gewünschten Ware zu besonderen Konditionen.

Lieferungen

Das Liefergebiet umfasst die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. 

Üblicherweise erhalten Sie die bestellten Produkte innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zahlungseingang (Aluminium Verbinder haben eine längere Lieferzeit). Falls uns eine Lieferung innerhalb dieser Frist nicht möglich sein sollte, werden Sie benachrichtigt. Die angegebenen Liefertermine sind annähernd und für uns unverbindlich. Wir können daher wegen Überschreitung der Lieferfrist in keiner Art für entstandenen Schaden und entgangenen Gewinn haftbar gemacht werden. Der Kunde kann wegen Überschreitung der Lieferfrist nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er selbst allen Vertragspflichten rechtzeitig nachgekommen ist (Beibringung von ihm zu beschaffenden Unterlagen und Genehmigungen, Leistung der vereinbarten Zahlung etc.) und eine uns gesetzte Nachfrist von mindestens 3 Monaten fruchtlos verstrichen ist. Ein Schadens-, Ersatzanspruch des Kunden besteht auch in diesem Fall nicht. Wir sind berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen. Achtung Transportschaden: Ein Transportschaden muss nach Erhalt, innerhalb von 3 Werktagen gemeldet werden.

Versandkosten

Für Lieferungen in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein variieren die Kosten je nach Grösse und Gewicht. 

Verfügbarkeit

Zwischenverkauf vorbehalten. Falls Artikel oder Produkte vergriffen sind, werden wir umgehend Rücksprache mit Ihnen halten.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist 8219 Trasadingen.

Informationen

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an folgende Nummer 079 642 4327 oder senden Sie uns eine E-Mail.

Datenbehandlung

Alle auf unserer Internetseite www.swissclamp.ch erhobenen persönlichen Daten dienen ausschliesslich dazu, Sie wunschgemäss zu betreuen und zu bedienen. Die Niafil AG als Betreiberin dieser Internetseite garantiert Ihnen, dass Ihre Angaben entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden.

Widerrufsrecht. Das Schweizer Recht sieht für den Online-Handel keine Rücknahmefrist oder ein anderes Rückgaberecht vor, nachdem die Bestellung abgeschickt wurde. Sollte eine Rückgabe auf Kundenwunsch erfolgen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen um eine gemeinsame Lösung zu finden.

Gewährleistung

Bei groben Mängeln der gelieferten Waren und sonstigen Leistungen liefern wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz oder bessern nach. Die Abtretung von Ansprüchen wegen Mängeln der Kaufsache ist ausgeschlossen. Swissclamp Verbindungstechnik (Niafil AG) haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet swissclamp Verbindungstechnik (Niafil AG) nicht für entgangene Gewinne oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die vertragliche Haftung von swissclamp Verbindungstechnik (Niafil AG) ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sofern swissclamp Verbindungstechnik (Niafil AG) fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Mängel müssen unverzüglich, und zwar offensichtliche Mängel spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Lieferung schriftlich angezeigt werden. Bei nicht sachgemässer Anwendung ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Alle Rohr- Lieferungen (auf Mass oder die maximal Länge) werden nicht zurückgenommen.

Der Käufer ist verpflichtet, defekte Teile bis zu unserer Erklärung über deren weiteren Verwendung zu unserer Verfügung zu halten und sie uns auf Verlangen auf seine Kosten zuzuschicken. Andernfalls ist die Gewährleistung ausgeschlossen. In anerkannten Gewährleistungsfällen werden defekte Teile unser Eigentum. Durch etwa seitens Käufers oder Dritter unsachgemäss ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung und Gewährleistung für etwa daraus entstehende Folgen ausgeschlossen.

Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen den Käufer nicht, die Erfüllung des ganzen Vertrages abzulehnen.

Die Gewährleistungsbestimmungen gelten entsprechend, wenn Ersatzstücke oder Nachbesserungsarbeiten sich später als mangelhaft erweisen. In einem solchen Fall endet unsere Gewährleistungspflicht jedoch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist für den ursprünglichen Kaufgegenstand. Verlängert um die Zeiträume der Prüfung des Vorhandenseins und/oder Beseitigung des Mangels.

Gebrauchte Gegenstände sind vor Besichtigung, am Standort abzunehmen. Unterlässt der Käufer die Besichtigung, so gilt die Lieferung mit der Verladung als erfüllt und abgenommen. Bei gebrauchten Gegenständen ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Bei vereinbarungsgemässer Überholung von gebrauchten Gegenständen, sei es ganz oder teilweise, leisten wir Gewähr unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche nur auf die überholten Teile selbst sowie auf vereinbarungsgemäss zugesicherte Eigenschaften. Die vorstehenden Bestimmungen zur Gewährleistung bei Neukauf sind entsprechend anzuwenden. Die Gewährleistungspflicht endet nach drei Monaten ab Lieferung.

Für Ansprüche Dritter wegen Patent-, Gebrauchsmuster- oder Warenzeichenverletzungen durch gelieferte Waren haften wir nicht.

Zahlung

1a) Der Kaufpreis ist nach Erhalt der Rechnung (sofern nicht andere Zahlungsbedingungen festgelegt wurden), vollumfänglich ohne Abzug prompt zu bezahlen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank als vereinbart. Wir sind berechtigt, die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur vollständigen Bezahlung aufzuschieben. Zahlungsort ist unser Firmensitz in Trasadingen. Zahlungen sind nur an uns direkt zu richten; unsere Vertreter sind zur Annahme von Zahlungen nicht berechtigt. Ohne unsere Zustimmung anderweitig geleistete Zahlungen sind für den Kunden nicht schuldenbefreiend. Bei Vereinbarung von Teilzahlung tritt bei Nichteinhaltung eines Zahlungstermins Terminverlust und damit sofortige Fälligkeit des gesamten ausstehenden Fakturenbetrages ein. Sofern die Annahme von Wechseln vereinbart wurde, werden diese nur zahlungshalber entgegengenommen. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Kunden gegen uns ist ausgeschlossen. Eingehende Zahlungen werden - ungeachtet etwa anders lautender Widmungen des Kunden - stets zuerst auf Zinsen, dann auf Kapital, bei vereinbarter Teilzahlung auf die am längsten fällige Rate, bei Vorhandensein mehrerer Forderungen auf die am längsten fällige Forderung verrechnet.

1b) Bei Vertragsstornierung durch den Kunden sind wir bei Annahme des Stornos berechtigt, entweder den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn oder eine 25%ige Stornogebühr des Kaufgegenstandes inklusive aller Nebenkosten zu fordern.

Eigentumsvorbehalt

1a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälligen Zinsen und Eintreibungskosten, bei Wechselzahlung bis zur erfolgten Einlösung des Wechsels, unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware in dieser Zeit einem Dritten zu übereignen, zu verpfänden, als Sicherstellung anzubieten oder sonst wie zu überlassen. Der Kunde ist verpflichtet, eine Beschädigung der gekauften Ware, eine auf diese erfolgte Pfändung oder eine Verbringung dieser uns sofort mittels eingeschriebenen Briefes anzuzeigen und selbst alles zu unternehmen, wozu er als sorgfältiger Kaufmann bzw. Verwahrer verpflichtet ist, damit wir an unserem Eigentum keinen Schaden erleiden.

1b) Soweit der Kunde unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes veräussert, tritt er uns alle aus solchen Geschäften entstehenden Forderungen und Nebenrechte gegen Dritte unwiderruflich ab. Auf Verlangen hat der Kunde uns seinen Schuldner und alle zur Geltendmachung unseres Anspruches notwendigen Angaben mitzuteilen und seinem Schuldner die unwiderrufliche Forderungsabtretung bekanntzugeben. Unser Kunde ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf für uns berechtigt und verpflichtet, solange wir von dem uns zustehenden Recht der direkten Einhebung keinen Gebrauch machen.

Versendung und Gefahrübergang

Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit der Auslieferung des Liefergegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über.

Der Käufer ermächtigt uns, jede Lieferung auf seine Kosten gegen Transportgefahren zu versichern. Eine Verpflichtung unsererseits hierzu besteht nicht. Der Käufer hat Transportschäden mit der Bescheinigung des Frachtführers unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Lieferung, anzuzeigen. Zur Feststellung der Transportschäden hat der Kläger die Lieferung trotz eventueller Schäden vorläufig anzunehmen.

Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Versandbereitschaft, die durch die Lagerung bei uns entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, berechnet. Wir sind berechtigt, die bereitstehende Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Dies gilt auch, wenn der Versand sich aus Gründen verzögert, die der Käufer zu vertreten hat. Wir sind daneben berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestellers oder infolge von Umständen, die er zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf ihn über.

Die Verpackungs- und Transportmittel können von uns ausgewählt werden, unter Ausschluss jeder Haftung, sofern nicht der Käufer rechtzeitig vor Ablauf der Lieferfrist hierüber bestimmt. Das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen.

Der Versand der Ware erfolgt, sobald Ihre Zahlung bei uns eingegangen ist. Herzlichen Dank.

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